1. Art und Umfang des Vertrages

1.1 Die nachstehenden Bestimmungen gelten für die im
Leistungsverzeichnis aufgeführten Lieferungen,
Leistungen, Preise, Termine und Vertragsdauer.

1.2 Der Vertragsschluss, spätere Vertragsänderungen sowie Änderungen des Leistungsverzeichnisses müssen schriftlich vereinbart werden. Alle Kündigungen Mahnungen und Fristsetzungen des Auftraggebers bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform

2. Ausführung des Vertrages/Termine

2.1 Der Auftraggeber gibt die Aufgabenstellung vor. Auf dieser Grundlage wird die Aufgabenstellung gemeinsam geplant. Bei Software- und Beratungsaufträgen ist vor Beginn der Arbeit das Pflichtenheft von beiden Vertragspartnern abzuzeichnen. Das gilt auch bei Änderungen.

2.2 Der Auftragnehmer ist an die von ihm zugesagten Termine gebunden, sofern der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nach den getroffenen Vereinbarungen termingerecht erbringt. Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit der von ihm gelieferten Daten und die maschinelle Lesbarkeit der Datenträger verantwortlich.

2.3 Gerät der Auftraggeber in Rückstand, verlängert sich die Durchführungsfrist des Auftragnehmers angemessen.

2.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung der Arbeiten Dritte heranzuziehen. Er wird die Zustimmung des Auftraggebers einholen, wenn personenbezogene Daten durch einen Dritten verarbeitet werden sollen.

2.5 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Verarbeitung personenbezogener Daten nur im Rahmen der Weisungen des Auftraggebers durchzuführen. Er beachtet bei Durchführung des Auftrages die einschlägigen Vorschriften des BDSG und überwacht ihre Einhaltung.

3. Berechnung und Zahlung

3.1 Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich gültiger Mehrwertsteuer und sind ohne Abzug zahlbar. Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

3.2 Zusätzliche Nebenleistungen werden nach vorheriger Abstimmung zu den Sätzen der Preisliste oder mangels Preislisten zu den üblichen Sätzen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Bei Zahlungsrückstand des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, die Bearbeitung bis zur Beseitigung des Zahlungsrückstandes auszusetzen. Kommt es wegen des Zahlungsrückstandes nicht zur Bearbeitung, behält der Auftragnehmer den vollen Vergütungsanspruch abzüglich dessen, was der Auftragnehmer an Ausgaben erspart. Ein Zahlungsrückstand berechtigt den Auftragnehmer, unbeschadet des gesetzlichen Rückbehaltungsrechtes, zur Rückhaltung von Auswertungen und sonstigen Unterlagen.

3.3 Die Abrechnung nach Aufwand erfolgt auf der Grundlage einer in der Rechnung enthaltenen Aufstellung der Tätigkeit. Erhebt der Auftraggeber gegen die Festlegungen in der Rechnung nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich Widerspruch, so gelten diese als anerkannt.

3.4 Der Auftragnehmer kann angemessene Abschlagsrechnungen stellen, wenn die Tätigkeit sich über einen längeren Zeitraum als 1 Monat erstreckt.

4. Eigentum und Urheberrecht

4.1 Eigentum und Urheberrecht an allen organisatorischen Unterlagen, Systemen, Programmen, Vordruckentwürfen, die vom Auftragnehmer entwickelt, geliefert und bereitgestellt werden, verbleiben beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber erhält die Nutzung nur zu eigenen, dem Vertrag unterliegenden Zwecken und nur während der Vertragszeit.

4.2 Der Auftraggeber hat Anspruch auf Aushändigung der Programmunterlagen und der gespeicherten Daten, sofern diese speziell für ihn entwickelt und von ihm die vollen Organisations-, Programmier - und Datenerfassungskosten gezahlt worden sind. Der Auftragnehmer hat ein Rückbehaltungsrecht bis zur Erfüllung der vom Auftraggeber geschuldeten Leistungen. Das Nutzungsrecht durch den Auftragnehmer bleibt hiervon unberührt.

5. Geheimhaltung/Aufbewahrung

5.1 Jeder Vertragspartner wird alle Unterlagen und Informationen, die er zur und in Erfüllung dieses Vertrages erhält, so lange vertraulich behandeln, wie sie nicht allgemein bekannt geworden sind. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.

5.2 Die dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Arbeitsunterlagen und Daten sind mit eigenüblicher Sorgfalt aufzubewahren.

6. Abnahme

Bei allen einer Abnahme zugänglichen Leistungen kann der Auftragnehmer vom Auftraggeber eine schriftliche Abnahmeerklärung verlangen. Der Auftraggeber nimmt die Leistungen unverzüglich nach Maßgabe dieser Ziff.6 an. Dazu kann ein von beiden Parteien unterzeichnetes schriftliches Protokoll erstellt werden.

7. Fehlerhafte Arbeiten

7.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vollständigkeit und Richtigkeit der Arbeitsergebnisse und von Lieferungen unverzüglich zu überprüfen. Beanstandungen sind vom Auftraggeber innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Übergabe der Software, Auswertungen oder sonstigen Arbeiten unter Beifügung der für die Wiederholung oder Berichtigung notwendigen Unterlagen schriftlich mitzuteilen. Versteckte Fehler sind unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen.

7.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, fehlerhafte Arbeiten, die aus unrichtigem Funktionieren der Datenverarbeitungsanlagen, durch Auftragnehmer - Personal oder durch sonstige vom Auftragnehmer zu vertretende Umstände entstehen, auf eigene Kosten zu wiederholen, oder, wenn der Auftraggeber zustimmt, bei einer späteren Bearbeitung zu berücksichtigen. Sollte dies aus Verschulden des Auftragnehmers nicht gelingen, wird diese Arbeit des Auftragnehmers nicht berechnet.

7.3 Die Pflicht nach 7.2 entfällt, wenn der Auftraggeber in die Arbeiten des Auftragnehmers ohne dessen Zustimmung eingegriffen hat, bzw. die Fristen nach 7.1 nicht eingehalten wurden.

8. Haftung des Auftragnehmers

8.1 Der Auftragnehmer haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, mittelbare Schäden und Folgeschäden und für Schäden aus Ansprüchen Dritter mit Ausnahme von Ansprüchen aus Verletzung von Schutzrechten Dritter.

8.2 Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet der Auftragnehmer nur, wenn der Auftraggeber sichergestellt hat, dass diese Daten im Sinne ordnungsgemäßer Datenverarbeitung aus Datenbeständen, die in maschinenlesbarer Form bereitgehalten werden, mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind.

8.3 In jedem Fall haftet der Auftragnehmer für von ihm zu vertretene Schäden nur insgesamt bis zur Höhe des vereinbarten Auftragswerts, bei wiederkehrenden Leistungen für einen Nettofakturenwert von12 Monaten des Vertragsgegenstandes, das Gegenstand des Anspruches ist oder den Schaden unmittelbar verursacht hat. Maßgebend sind die bei der Entstehung des Anspruchs geltenden Gebühren ohne Umsatzsteuer.

8.4 Die in Ziffer 7.3 enthaltene Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schaden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruhen sowie für Personenschaden und Schäden durch Verletzung von Urheberrechten Dritter.

8.5 Bei Maschinenschäden, Stromsperren, Streik, Betriebs- und Verkehrsstörungen, auch bei den Zulieferern des Auftragnehmers, die eine Erfüllung unmöglich machen oder behindern, entfällt für den Auftragnehmer für die Dauer der Störung jede Haftung, soweit die Störung erheblich und unvorhersehbar war. Der Auftragnehmer kann in diesem Fall seine Leistungspflicht ganz oder teilweise aufheben. Er ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich über den Eintritt eines Verhinderungsfalles zu unterrichten.

9. Vertragsdauer und Kündigung

9.1 Verträge über wiederkehrende Leistungen werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sie sind jederzeit mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende kündbar. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate, gerechnet vom nächsten Monatsersten seit Vertragsbeginn, wenn der Vertrag nicht am Monatsersten beginnt. Projektverträge gelten für die voraussichtliche Dauer des Projekts. Eine Kündigung des Auftraggebers vor Ablauf lässt die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers unberührt. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

9.2 Kündigt der Auftragnehmer aus wichtigem Grund, hat er für die Zeit, die der Vertrag bei ordentlicher Kündigung noch bestehen würde bzw. bis zum Projektende, einen Anspruch auf Entschädigung gemäß 8.3 Satz (2). Kündigt der Auftraggeber aus wichtigem Grund, erhält er bei nachgewiesenem Schaden in Folge Nichtfortsetzung des Vertrages für die Zeit, die bei ordentlicher Kündigung noch bestehen würde, eine Entschädigung bis zur Höhe des letzten Monatsumsatzes, es sei denn, der wichtige Grund ist auf grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers zurückzuführen; in diesem Fall ist jedoch der Ersatz auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.

9.3 Auftragsgegenstand sind alle beim Auftraggeber in der Vertragszeit anfallenden vereinbarten Arbeiten, der Auftragnehmer ist hierauf personell und organisatorisch eingestellt. Nimmt der Auftraggeber ganz oder teilweise entgegen der Vereinbarung den Auftragnehmer nicht in Anspruch, hat dieser den Vergütungsanspruch wie bei der Ausführung der vertragsgemäß anfallenden Arbeiten. Die Vergütung beträgt unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen je Monat 80 % der durchschnittlichen monatlichen Rechnungsbeträge der letzten - höchstens 6 - Monate bei vertragsgemäßer Abwicklung, mindestens jedoch die vereinbarte monatliche Mindestgebühr, es sei denn, dass der Auftraggeber einen geringeren vertraglichen Arbeitsanfall oder höhere ersparte Aufwendungen nachweist. Hat die Inanspruchnahme weniger als drei Arbeitsmonate gedauert, kann der Auftragnehmer den bei Vertragsabschluss vorgesehenen Arbeitsanfall zugrunde legen.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, wird hierdurch der übrige Inhalt des Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.

10.2 Ergeben sich in der praktischen Anwendung des Vertrages Lücken, die die Vertragspartner nicht vorhergesehen haben, so verpflichten sie sich, diese in sachlicher, am Zweck des Vertrages orientierter, angemessener Weise auszufallen.

10.3 Ist der Auftraggeber Kaufmann, ist der Gerichtsstand der Ort des für den Auftragnehmer zuständigen Gerichtes.

Ihr Ansprechpartner: Ulrich Vogelsberg

Ulrich Vogelsberg

Tel.: +49 62 54 - 94 22 17

Mobil: +49 1 71 - 2 87 13 18